1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Lieferungen sowie für die Ausführung von Arbeiten, kurzum für alle von uns geschlossenen Verträge.
- Bestellungen und Aufträge gelten als Bestätigung und Annahme dieser Bedingungen.
- Diese Bedingungen bedeuten, dass die (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers keine Anwendung finden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Angebote
- Alle unsere Angebote sind freibleibend.
- Die Verantwortung für die Beurteilung der Eignung eines Produkts für die jeweilige Anwendung liegt beim Kunden bzw. Nutzer. Wir übernehmen keinerlei Haftung, außer bei grobem Verschulden oder Vorsatz, für Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit der Verwendung (welcher Art auch immer) des Produkts durch den Kunden oder einen Dritten entstehen.
- Wir übernehmen keine Haftung für Ungenauigkeiten oder Unvollkommenheiten in Daten, Zeichnungen usw., die uns vom oder im Namen des Auftraggebers zur Ausführung des Vertrages zur Verfügung gestellt werden. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber oder über ihn von Dritten erhaltenen Daten oder Unterlagen zu prüfen und dürfen uns auf deren Richtigkeit verlassen. Unser Auftraggeber schützt uns vor allen Ansprüchen Dritter, die sich aus solchen Ungenauigkeiten oder Unvollkommenheiten ergeben.
- Für Entwürfe, die von Pyrasied im Auftrag des Kunden erstellt werden, behalten wir uns ausdrücklich das geistige Eigentum vor.
3. Preise und Lieferung
- Alle Preise verstehen sich für die Lieferung ab Werk, ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Wenn nach der Annahme eines Auftrags Umstände eintreten, die sich auf den Selbstkostenpreis auswirken, wie z. B. Änderungen von Einfuhrzöllen, Steuern, Rohstoffpreisen usw., können wir die eingetretene Preisschwankung mit unserem Kunden ausgleichen.
- Wir sind nicht verpflichtet, angebotene Waren zu liefern, die von unseren Herstellern nach unserem Angebot aus dem Lieferprogramm genommen wurden und/oder sich, aus welchen Gründen auch immer, als nicht mehr herstellbar erweisen. Auch haften wir in keiner Weise für die Folgen, die sich daraus für unseren Kunden oder Dritte ergeben.
- Maßgeblich ist allein die in unserer Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind wir bei Überschreitung der Lieferzeit nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Auch eine Entschädigung oder ein Ersatz von Folgeschäden durch den Kunden oder Dritte ist ausgeschlossen.
4. Bestellungen
- Eine Bestellung ist für uns nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich und vorbehaltlos angenommen und bestätigt wurde. Das Vorstehende gilt auch für weitere Änderungen bestehender Verträge.
- Werden nach Annahme des Auftrages von unserem Kunden Änderungen vorgeschrieben oder wird der Auftrag ganz oder teilweise storniert, so gehen alle bereits entstandenen Kosten sowie die Höhe unseres entgangenen Gewinns und der Leerlaufverluste zu Lasten unseres Kunden.
- Bei Mengenänderungen ist der ursprünglich bestätigte Stückpreis nicht mehr verbindlich und es können auch zusätzliche Kosten aufgrund von Änderungen in der Zusammensetzung des Selbstkostenpreises des Produkts (z.B. Transportkosten) berechnet werden.
- Eine Stornierung oder Änderung der Bestellung durch den Kunden ist nur nach unserer schriftlichen Zustimmung verbindlich.
- Bei der kundenindividuellen Produktion in unseren Fabriken arbeiten wir in der Regel in Chargen. Es kann nicht vorhergesagt werden, ob und in welchem Umfang die Produktion gelingt. Wir lehnen ausdrücklich jede Haftung (auch für Verzögerungen) in diesem Zusammenhang ab. Der Normalfall ist, dass das Werk die erste und zweite Wahl liefert und der Kunde diese abnimmt. Platten zweiter Wahl werden entsprechend in Rechnung gestellt.
5. Bestimmungen über das Produkt
- Für alle von uns gelieferten Halbfabrikate gelten die in unseren Datenblättern oder die unserer Lieferanten angegebenen Toleranzen. Für alle gefertigten Produkte gelten die kunststoffüblichen Toleranzen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Wir übernehmen keine Haftung für Farbabweichungen, wenn diese nicht über Farbnuancen hinausgehen. Da die meisten Kunststoffe eine Dickentoleranz haben, ist die Farbtoleranz in Verbindung mit der Dickentoleranz eine Materialeigenschaft und kann niemals ein Grund für eine Ablehnung oder Inverzugsetzung etc. sein.
6. Freistellung von Ansprüchen Dritter
- Bei Herstellung oder Lieferung von Artikeln nach Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Anweisungen im weitesten Sinne des Wortes, die wir von unserem Kunden oder über ihn von Dritten erhalten haben, übernimmt unser Kunde die volle Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und/oder Lieferung dieser Artikel keine Patent-, Marken- oder Nutzungsrechte oder Handelsmuster oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden, und unser Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die gegen uns geltend gemacht werden.
- Wenn ein Dritter die Herstellung und/oder Lieferung unter Berufung auf ein angebliches Recht im Sinne des Vorstehenden beanstandet, sind wir ohne weiteres und ausschließlich auf dieser Grundlage berechtigt, die Herstellung und/oder Lieferung sofort einzustellen und/oder zu unterbrechen und die Erstattung der entstandenen Kosten zu verlangen, unbeschadet unserer Ansprüche auf weitere Entschädigung gegenüber unserem Kunden, ohne selbst zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
- Wir sind verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über alle bei uns eingegangenen Beanstandungen der Herstellung und/oder Lieferung des betreffenden Artikels zu informieren.
7. Anzeige
- Beanstandungen wegen etwaiger fehlerhafter Ausführung von Aufträgen, Qualität, Abmessungen, Nummern oder sonstiger Eigenschaften der gelieferten Waren usw. müssen uns innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Beanstandungen werden - vorbehaltlich des Nachstehenden - von uns nicht bearbeitet oder honoriert.
- Ist unser Auftraggeber aufgrund besonderer Umstände nicht in der Lage, die Sendung innerhalb der festgesetzten Zeit zu prüfen, so kann ihm auf seinen schriftlichen Antrag innerhalb dieser Zeit von uns eine längere Frist eingeräumt werden.
- Bei rechtzeitiger Beanstandung und bei Material- oder Fabrikationsfehlern werden wir die Ware ganz oder teilweise (nach unserer Wahl) kostenlos nachbessern oder nachliefern. Zu weitergehenden Verpflichtungen sind wir nicht verpflichtet, insbesondere nicht zum Ersatz von (Folge-)Schäden.
- Auch wenn gelieferte Produkte fehlerhaft oder unbrauchbar sind und es uns nicht zugemutet werden kann, innerhalb der geforderten Frist noch ordnungsgemäß zu liefern, haften wir nicht für etwaige (Folge-)Schäden.
- Ist die Nachlieferung innerhalb dieser Frist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so kann diese Form der Nachlieferung von uns nicht verlangt oder gefordert werden.
- Reklamationen, die sich aus einer falschen Wahl des Kunden in Bezug auf Material oder Produkt ergeben, können von uns nicht anerkannt werden.
- Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendbarkeit unserer Produkte.
- Wenn der Kunde die gelieferte Ware nach einem längeren Zeitraum beanstandet und dies von uns anerkannt wird, ziehen wir einen von uns festzulegenden Betrag als Entschädigung, Reparatur oder Neulieferung ab, und zwar im Verhältnis zu dem Zeitraum, in dem die gelieferte Ware funktionierte, und zu der Nutzungsdauer, für die das Produkt konzipiert oder bestellt wurde.
- Reklamationen werden auf keinen Fall bearbeitet, wenn unser Kunde bis zu diesem Zeitpunkt in irgendeiner Weise seine zu diesem Zeitpunkt gegenüber uns bestehenden Verpflichtungen aus irgendeinem Vertrag nicht erfüllt hat. Die Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung für das beanstandete Produkt hat die Einstellung der Bearbeitung der Reklamation zur Folge. Die Verpflichtung, der Reklamation nachzukommen, ist die Übernahme einer Verpflichtung durch uns gegenüber dem Kunden, die ihm daher keinesfalls das Recht gibt, die bereits eingegangene Zahlungsverpflichtung und -frist auszusetzen.
8. Zahlung
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in unseren Geschäftsräumen oder durch Einzahlung oder Überweisung auf unser Bankkonto zu erfolgen.
- Die erste Lieferung ist immer im Voraus oder per Nachnahme zu zahlen.
- Bei größeren Projekten oder Projekten mit einer längeren Laufzeit werden Teilrechnungen gestellt. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Projekte zu stoppen, wenn der Kunde die vereinbarten Termine nicht einhält, ohne für daraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden zu können. Wir können unsererseits Kosten wie veraltetes Inventar, Raumbelegung und geplante, aber nicht eingehaltene Stunden an den Kunden weitergeben.
- Wird die Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt, sind wir berechtigt, den allgemein festgelegten, gesetzlichen Handelszins zu berechnen. Der gesetzliche Handelszins beträgt im Jahr 2015 8,05%.
- Wenn der Kunde 75 Tage nach Rechnungsstellung seine Verpflichtung uns gegenüber noch nicht erfüllt hat, müssen wir zum Inkasso übergehen. Natürlich werden dann auch alle laufenden Aufträge gestoppt und es wird mit Sicherheit nichts geliefert. Zu diesem Zeitpunkt sind wir von allen eingegangenen Verpflichtungen gegenüber dem säumigen Kunden befreit.
- Wenn der Kunde in Verzug ist, gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten zu seinen Lasten. Unsere Inkassokosten belaufen sich in jedem Fall auf 14% der Hauptsumme.
9. Eigentumsvorbehalt
- Solange unser Auftraggeber nicht vollständig bezahlt hat, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum, bis der Rechnungsbetrag (gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlich zulässigen Zinsen) vollständig beglichen ist. Wenn unser Auftraggeber irgendeine Verpflichtung gegenüber uns aus einem mit uns geschlossenen Vertrag über die Ausführung von Arbeiten oder den Verkauf von Gütern nicht erfüllt, sind wir berechtigt, die Güter ohne Inverzugsetzung zurückzunehmen; in diesem Fall kann der Vertrag auch ohne gerichtliche Intervention aufgelöst werden, unbeschadet unseres Rechts, Schadenersatz, entgangenen Gewinn, Zinsen und Kosten zu fordern.
10. Anwendbares Recht
- Alle unsere Verträge unterliegen dem niederländischen Recht. Im Falle eines Rechtsstreits ist das Gericht oder das Landgericht an unserem Geschäftssitz zuständig.
11. Ablage
- Diese Bedingungen wurden am 19.5.2015 bei der Handelskammer Leeuwarden hinterlegt.
- Die Registrierungsnummer von PyraSied BV lautet 01043736. Allgemeine Lieferbedingungen PyraSied BV